Sprachförderung
Facherzieher*in für Sprachentwicklung und Sprachförderung orientiert an den Anforderungen im Rahmen von Kolibri (Kompetenzen verlässlich voranbringen)
Erzieherinnen und Erzieher stehen zunehmend vor der Herausforderung, immer mehr Kindern mit einer starken Sprachauffälligkeit im eigenen pädagogischen Alltag zu begegnen.
Gerade in der Kindertagesstätte - aber nicht nur dort - wird von den pädagogischen Fachkräften erwartet, hier gezielte Förderungen anzubieten.
Diese berufsbegleitende Weiterbildung hat zum Ziel, Erzieherinnen und Erzieher in einem längerfristigen, kontinuierlichen Lernprozess für die pädagogische Arbeit im Bereich der Sprache zu qualifizieren. Dabei wird Sprachförderung in erster Linie als ein Querschnittsthema verstanden, das überall im Alltag auftaucht. Daneben stehen das Erwerben von diagnostischen Kompetenzen und die Entwicklung von Sprachförderkonzepten für einzelne Kinder. Mit der Umsetzung vom Konzept Kolibri will das Land Baden – Württemberg ab 2020 den Kompetenzerwerb im Bereich Sprache deutlich erhöhen. Die im Konzept mit berücksichtigten Entwicklungsbereiche mathematische Vorläuferfähigkeiten, Motorik, sowie sozial–emotionale Kompetenzen werden in einem separaten Seminar im Haus angeboten.
Modul 1: 17.04.+18.04.2024
Modul 2: 17.07.+18.07.2024
Modul 3: 19.09.+20.09.2024
Modul 4: 17.10.+18.10.2024
Modul 5: 11.12.+12.12.2024
Modul 6: 27.01.+28.01.2025
Kolloquium: 26.02.2025
Die Fortbildung findet ab einer Zahl von acht Teilnehmer*innen statt.
Über Ihre Anmeldungen freuen wir uns sehr - je eher, desto besser! Dann können wir zeitnah und verbindlich für Sie planen.
Das Haus der Familie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) und anerkannt vom Kultusministerium Baden-Württemberg für die Durchführung der Fortbildungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Unsere Einrichtung ist zertifiziert nach QVB Stufe B.
Seit dem 14.02.2023 ist unsere Familienbildungsstätte als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt.